Let´s go! Hier findest du die richtige Klasse!
Du möchtest wissen, welche Führerscheinklasse für dich die richtige ist? Kein Problem – in unserem Ausbildungsangebot findest du alle wichtigen Informationen rund um die einzelnen Klassen.
Hier erfährst du, welche Voraussetzungen du mitbringen solltest, wie der Ablauf der Ausbildung aussieht und welchen Umfang Theorie und Praxis haben. So bist du bestens informiert und kannst deine Führerscheinausbildung optimal planen. Schau dich in Ruhe um – wir begleiten dich auf deinem Weg zur Mobilität.

Zweiradausbildung
Du liebst das Gefühl von Freiheit, Wind und Straße? Dann ist der Motorradführerschein genau das Richtige für dich!
Bei uns lernst du nicht nur das sichere Fahren, sondern bekommst auch das nötige Know-how für jede Situation auf zwei Rädern – mit Spaß, Geduld und einer Ausbildung, die dich wirklich weiterbringt.
Ob Einsteiger oder Umsteiger – wir zeigen dir, was du für deine Motorradklasse wissen musst, welche Voraussetzungen gelten und wie die Ausbildung abläuft.
Mach den ersten Schritt in ein neues Fahrgefühl – wir bringen dich sicher aufs Bike!

AM
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 15 Jahre
- Was darf gefahren werden:
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 45 km/h und 4 kW maximaler Leistung
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum (Selbstzündungsmotor), einer bbH von max. 45 km/h und max. 4 kW Leistung. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 270 kg haben
- Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum (Selbstzündungsmotor) und einer bbH von max. 45 km/h. Die maximale Leistung liegt bei 6 kW, bei Straßen-Quads jedoch nur bei 4 kW. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 425 kg haben
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- Keine Sonderfahrten

A1
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre
- Was darf gefahren werden:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 125 ccm Hubraum und höchstens 11 kW Leistung
- Das Verhältnis von Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kW/kg betragen
- Dreirädrige Kfz (Trikes) mit mehr als 45 km/h und max. 15 kW Leistung
- Die Klasse AM wird mit erteilt
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A2
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit

A2
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Was darf gefahren werden:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 35 kW Leistung, die nicht von einem Kraftrad mit über 70 kW Leistung abgeleitet sind
- Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,2 kW/kg betragen
- Die Klassen AM und A1 werden miterteilt
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A1
- Vorbesitz Klasse A1 unter 2 Jahre:
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Vorbesitz Klasse A1 seit mind. 2 Jahren:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- Keine Sonderfahrten

A80
- Voraussetzungen
- Mindestalter 21 Jahre
- Was darf gefahren werden
- Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres Krafträder der Klasse A2
- Ab Vollendung des 24. Lebensjahres Krafträder ohne jegliche Beschränkung
- Dreirädrige Kfz (Trikes) mit mehr als 15 kW Leistung (Schlüsselzahl „80“!)
- Die Klassen AM, A1 und A2 werden mit erteilt
- Ausbildungsumfang
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit

A
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 24 Jahre
- 20 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
- Was darf gefahren werden:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) ohne jegliche Beschränkung
- Dreirädrige Kfz (Trikes) mit mehr als 15 kW Leistung (ab Mindestalter 21 Jahre)
- Die Klassen AM, A1 und A2 werden mit erteilt
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Doppelstunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Vorbesitz Klasse A1 oder A2 unter zwei Jahre:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- keine Sonderfahrten

B196
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Was darf gefahren werden:
- Leichtkrafträder bis max. 125ccm Hubraum und max. 11 kW Leistung
- Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kW/kg betragen
- Keine Prüfung notwendig
- Ausbildungsumfang:
- 4 Doppelstunden motorradspezifischer Theorieunterricht á 90 Minuten
- Mindestens 5 Doppelstunden praktische Fahrausbildung á 90 Minuten
- Wichtig:
- Die Klasse B196 gilt NUR innerhalb Deutschlands
- Die Klasse A1 wird nicht erteilt, sondern die Schlüsselzahl B196 – daher ist kein prüfungsfreier Aufstieg möglich
PKW-Ausbildung
Ob zur Arbeit, im Alltag oder für spontane Roadtrips – mit dem Pkw-Führerschein bist du flexibel und unabhängig unterwegs. Bei uns erhältst du eine fundierte Ausbildung in Theorie und Praxis, individuell begleitet und mit viel Geduld vermittelt.
Und wenn du noch mehr bewegen willst: Auch das Fahren mit Anhänger kannst du bei uns erlernen. Egal ob für den Beruf, den Umzug oder den Pferdeanhänger – wir zeigen dir alles, was du dafür brauchst. Von den Voraussetzungen bis zur praktischen Fahrtechnik bekommst du bei uns die passende Ausbildung für Pkw mit und ohne Anhänger.
Bereit für den nächsten Schritt? Wir machen dich mobil – sicher, kompetent und mit Freude am Fahren.

BF17
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 17 Jahre
- Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
- Benennung Begleitperson
- Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen Klassen AM, A1, A2 und A) bis 3.500 kg zG
- Für maximal 8 Personen ausgelegt (plus Fahrer)
- Anhänger:
- Bis 750 kg zG
- Über 750 kg zG, wenn die Kombination max. 3.500 kg zG nicht überschreitet
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden á 45 Minuten Überlandschulung
- 4 Fahrstunden á 45 Minuten auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden á 45 Minuten bei Dämmerung / Dunkelheit

B
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Oder 17 Jahre bei begleitendem Fahren (BF17)
- Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge (außer Klassen A1, A2 und A) bis 3.500 kg zG
- Für maximal 8 Personen ausgelegt (plus Fahrer)
- Anhänger:
- Bis 750 kg zG
- Über 750 kg zG, wenn die Kombination max. 3.500 kg zG nicht überschreitet
- Die Klassen AM und L werden mit erteilt
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden á 45 Minuten Überlandschulung
- 4 Fahrstunden á 45 Minuten auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden á 45 Minuten bei Dämmerung / Dunkelheit

B197 (Schaltkompetenz)
- Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Bei begleitetem Fahren (BF17): ab 17 Jahren
- Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zG (ausgenommen Klassen A1, A2 und A)
- Für maximal 8 Personen (plus Fahrer) ausgelegt und gebaut
- Anhänger bis 750 kg zG oder
- Anhänger über 750 kg, wenn die Kombination max. 3.500 kg zG nicht überschreitet
- Klassen AM und L werden mit erteilt
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Grundstoff Theorieunterricht à 90 Minuten
(bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse: nur 6 Stunden) - 2 Doppelstunden Zusatzstoff Theorieunterricht à 90 Minuten
- Variable Anzahl praktischer Übungsstunden je nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden Überland (à 45 Minuten)
- 4 Fahrstunden Autobahn (à 45 Minuten)
- 3 Fahrstunden Dämmerung/Dunkelheit (à 45 Minuten)
- Mindestens 10 Fahrstunden (à 45 Minuten) auf Schaltgetriebe-Fahrzeug
- 15-minütige Testfahrt inner- und außerorts
- Schaltkompetenzprüfung beim Fahrlehrer
- Praktische Prüfung kann auf Automatikfahrzeug absolviert werden

B78 (Automatik)
- Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Bei begleitetem Fahren (BF17): ab 17 Jahren
- Was darf gefahren werden:
- KEINE Fahrzeuge mit manuellem Schaltgetriebe
- Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zG (ausgenommen Klassen AM, A1, A2 und A)
- Für maximal 8 Personen (plus Fahrer) ausgelegt und gebaut
- Anhänger bis 750 kg zG
- Anhänger über 750 kg, wenn die Kombination max. 3.500 kg zG nicht überschreitet
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Grundstoff Theorieunterricht à 90 Minuten
(bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse: nur 6 Stunden) - 2 Doppelstunden Zusatzstoff Theorieunterricht à 90 Minuten
- Variable Anzahl praktischer Übungsstunden je nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden Überland (à 45 Minuten)
- 4 Fahrstunden Autobahn (à 45 Minuten)
- 3 Fahrstunden Dämmerung/Dunkelheit (à 45 Minuten)

B96 (kleiner Anhänger)
- Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Bei begleitetem Fahren (BF17): ab 17 Jahren
- Vorbesitz der Führerscheinklasse B erforderlich
- Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG
- Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
- Ausbildungsumfang:
- 2,5 Stunden Theorieunterricht à 60 Minuten
- 3,5 Stunden praktischer Unterricht à 60 Minuten
- Davon mindestens 1 Stunde (60 Minuten) praktische Übungen im öffentlichen Straßenverkehr
- Keine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich
- Mit Teilnahmebescheinigung der Fahrschule wird die Schlüsselzahl „96“ in den Führerschein eingetragen

BE (großer Anhänger)
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)
- Vorbesitz Klasse B
- Was darf gefahren werden:
- Kombinationen aus Kfz bis 3.500 kg zG und Anhänger bis 3.500 kg zG
- Ausbildungsumfang:
- Nur praktische Ausbildung und Prüfung
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) Überlandschulung
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) Autobahnfahrt
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
Traktorausbildung
Du willst in der Landwirtschaft durchstarten oder brauchst den Traktorführerschein in deiner Freizeit?
Ob für den landwirtschaftlichen Einsatz, den Hofbetrieb oder den privaten Bedarf – wir bieten dir eine praxisnahe Ausbildung mit allem, was du brauchst: von den rechtlichen Voraussetzungen bis zur sicheren Fahrtechnik. Mit Geduld, Erfahrung und einer Ausbildung auf Augenhöhe begleiten wir dich Schritt für Schritt zum Führerschein.
Bei uns lernst du nicht nur das Fahren, sondern auch den sicheren Umgang mit großen Maschinen – zuverlässig, kompetent und mit Freude an der Praxis.

L
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre
- Was darf gefahren werden:
- Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 40 km/h
- Werden Anhänger mitgeführt, darf max. 25 km/h gefahren werden
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 25 km/h
- Selbstfahrende Futtermischwagen mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 25 km/h
- Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 25 km/h
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff

T
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre
- Was darf gefahren werden:
- Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 60 km/h für Inhaber ab 18 Jahre, auch mit Anhänger
- Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 40 km/h für unter 18jährige, auch mit Anhänger
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 40 km/h, auch mit Anhänger
- Selbstfahrende Futtermischwagen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 40 km/h, auch mit Anhänger
- Die Klassen AM und L werden miterteilt
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
Führerscheinantrag -
so funktioniert´s!
Bevor du mit der Fahrausbildung beginnen kannst, musst du den Führerscheinantrag bei der zuständigen Behörde einreichen. Erst nach der Genehmigung darfst du an Theorie- und Praxisprüfungen teilnehmen.
Keine Sorge – wir begleiten dich Schritt für Schritt und sorgen dafür, dass alles reibungslos klappt. Bei Fragen oder Unsicherheiten sind wir jederzeit für dich da. Der Antrag ist der Startschuss in deine mobile Zukunft!
Welche Unterlagen werden benötigt?
Checkliste für einen reibungslosen Ablauf
- Biometrisches Lichtbild (bei Doppelklassen 2 Bilder)
- Sehtestbescheinigung (Klassen AM, A1, A2, B, BE, B196, L, T)
- Erste-Hilfe Nachweise
- Kopie Personalausweis (Vorder- & Rückseite)
- Kopie Personalausweis & Führerschein der Begleitperson (Vorder- & Rückseite)
- Unterschrift auf dem Führerscheinantrag (bekommst du von uns)
Ich habe alle Unterlagen, wie geht es weiter?
- Sobald alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind stellst du den Antrag direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle – gerne helfen wir dir dabei und stehen dir mit Rat und Tat zur Seite.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
- Sobald dein Antrag eingereicht ist, dauert es in der Regel 4 bis 12 Wochen (je nach LRA) , bis du die Genehmigung erhältst und mit deiner Führerscheinausbildung starten kannst.
Hier findest du die passenden Formulare für deinen Führerscheinantrag!

Bereit zum Start oder hast du noch Fragen?
Du hast noch Fragen zu deiner Ausbildung oder möchtest mehr über unsere Fahrschule erfahren? Kein Problem – wir sind für dich da!
Ob per Kontaktformular, telefonisch oder persönlich vor Ort – wir beraten dich gerne und finden gemeinsam den passenden Weg zu deinem Führerschein. Zögere nicht und nimm Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf dich!