Deine Führerscheinklassen im Überblick:
Born to be wild ist deine Devise? Du willst den Fahrtwind bei deiner Fahrt durch die schönsten Kurven des Allgäus spüren? Du willst die Beschleunigung und Fahrspaß auf zwei Rädern? Erfülle Dir Deinen Traum und mach Deinen Motorrad-Führerschein – bei der Lange FahrschulAcademy.
*Damit DU gleich von Anfang an durchstarten kannst benötigst Du natürlich auch die passende Schutzkleidung (Fahrstunden werden nur mit dieser durchgeführt).
Zu dieser zählen folgende:
- Motorradschuhe mit Knöchelverstärkung
- Motorradhose
- Motorradjacke mit Rückenprotektor
- Motorradhandschuhe
- Motorradhelm
Gern erzählen Dir wir in unseren persönlichen Gespräch mehr davon und von unseren starken Partnern ;), welche mit satten Rabatten für Dich werben.
Für alle Motorradklassen setzten wir auf eine Bike-to-Bike-Ausbildung. Heißt also dein Fahrlehrer fährt ebenfalls mit dem Motorrad mit (wann es auch immer geht), ob voraus, oder hinterher! Diese Ausbildungsmethode bietet euch folgende Vorteile:
- Übungen vorfahren kann
- Kurvenlinie vorfahren kann
- mehr Sicherheit und Konzentration während der Fahrt
- Steigerung von Lerneffekten
- bessere Verinnerlichung und dadurch Umsetzung in der Praxis
- moderne und klar verständliche Kommunikation mit SENA-Headsets (teilweise Helmeinbau möglich)
- Videoanalyse der Sonderfahrten möglich
leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge :
- Hubraum max. 50 cm³
- bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Leistung max. 4 kW
dreirädrige Kraftfahrzeuge:
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
- Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
- bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Leistung max. 4 kW
- Leermasse max. 270 kg
- nicht mehr als 2 Sitzplätze
leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge:
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
- Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
- bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Leermasse max. 425 kg
- nicht mehr als 2 Sitzplätze
- Leistung max. 6 kW
- Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads
Mindestalter: 15
Leichtkrafträder
- Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
Mindestalter: 16
- Beinhaltet Klasse: AM
Leichtkrafträder
- Krafträder der Klasse A1 (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
Mindestalter: 25
Voraussetzung: 5 Jahre besitz Klasse B (Auto)
Ablauf:
4x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht Motorrad
mindestens 5x 90 Minuten praktischer Unterricht (vorausgesetzt es wurden die Ausbildungsinhalte alle vermittelt)
Prüfung: es benötigt keine theoretische und praktische Prüfung
Achtung: es handelt sich nicht um die Klasse A1, sondern lediglich um eine Fahrerschulung!!! Daher:
- kein fahren im Ausland möglich (nur nationale Führerscheinklasse)
- keine Erweiterung auf Klasse A2 möglich (Stufenführerschein)
Mittelschwere Krafträder
- Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
- Leistung: maximal 35 kW (bei gedrosselten Fahrzeugen darf die ursprüngliche Leistung nicht mehr als das Doppelte betragen)
- Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18
- Beinhaltet Klasse: A1, AM
Schwere Krafträder
- „Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
Mindestalter: 24 Jahre
- 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
- Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
Schwere Krafträder
- die Ausbildung sowie die praktische Prüfung erfolgen auf einem Motorrad der Klasse A
- bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres gilt die Führerscheinklasse A2: es dürfen ausschließlich Krafträder (auch mit Beiwagen), max. 35 kW / 48 PS Motorleistung, Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg, über 50 ccm Hubraum und über 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit gefahren werden
- nach Vollendung des 24. Lebensjahres dürfen ohne weiterer theoretischen und praktischen Prüfung Krafträder der Klasse A gefahren werden
- „Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
es wird die Schlüsselzahl 80 in den Führerschein eingetragen
Mindestalter: bereits mit 21 Jahre möglich (Klasse A mit 24)
- Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
Pkw und leichte Lkw
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
– die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
– die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Mindestalter:
18, beim Begleitendes Fahren 17
Beinhaltet Klasse:
AM, L
Begleitendes Fahren (BF17):
Durch die Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ (BF17; auch Führerschein mit 17 genannt) kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden, verbunden mit der Auflage, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten „verkehrszuverlässigen“ Person geführt werden darf. Damit schließt das BF17 an die professionelle Ausbildung in den Fahrschulen an. Der junge Fahrer/die junge Fahrerin ist nach dem Ablegen seiner/ihrer vollständigen Fahrprüfung eigenverantwortlicher Führer/eigenverantwortliche Führerin des Pkw. Die Begleitperson hat keine Ausbildungsfunktion, ist also kein „Laienfahrlehrer“, sondern lediglich Ansprechpartner für die jungen Fahranfänger und soll Rat und Hinweise erteilen. Von dieser Regelung kann auch in unseren Nachbarland Österreich gebrauch gemacht werden, jedoch nur bis zum 18. Geburtstag.
Um als Begleiter/in hierfür zugelassen zu werden, muss eine Person:
- das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein,
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein und
- die „0,5-Promille-Grenze“ und das Drogenverbot beim Begleiten beachten, auch wenn er/sie nicht Führer des Pkw ist.
Seit dem 01.04.2021 ist es uns erlaubt, die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetrieben zu kombinieren.
Somit gibt es die Möglichkeit, dass du deine praktische Prüfung der Klasse B und einen Großteil deiner praktischen Ausbildung auf einem Automatik-Fahrzeug absolvierst und trotzdem die Möglichkeit hast sowohl Schaltwagen als auch Automatik-Fahrzeuge zu führen, wenn du während deiner Ausbildung 10 Schalterstunden und eine 15-minütige Testfahrt gemacht hast.
- keine Schlüsselzahl 78 (Automatik-Eintragung)
- keine nationale Beschränkung
- Nachweis über die Ausbildung von deiner Fahrschule
Pkw und leichte Lkw
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und über eine „automatische“ Kraftübertragung verfügen (Automatik-Getriebe).
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
– die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
– die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Mindestalter:
18, beim Begleitendes Fahren 17
Beinhaltet Klasse:
AM, L
Ausbildung:
die Ausbildung erfolgt im Gegensatz zu B197 ausschließlich auf Fahrzeugen mit Automatik-Getriebe, was zum Nachteil hat, dass auch kein Schaltgetriebe gefahren werden darf.
Fahrzeugart Pkw oder leichter Lkw und Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination ist auf 4.250 kg begrenzt.
Pkw oder leichter Lkw und Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt. Maximal zulässige Gesamtmasse der Kombination ist auf 7.000 kg begrenzt.
Mindestalter:
18, beim Begleitendes Fahren 17
Voraussetzung: Klasse B
Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder
forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt
werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht
mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn
sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler
und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus
diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter: 16
Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 40 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
a) Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von nicht mehr als 60 km/h,
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende
Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.
Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.
Mindestalter: 16 für bbH 40 km/h, 18 für bbH 60 km/h
mit Sondergenehmigung und MPU 15 Jahre
Beinhaltet Klasse:
AM, L
Deine FastTheory – Theorie im Schnelltempo!
Du möchtest die theoretische Ausbildung für Deinen Führerschein schnell und effizient abschließen? Kein Problem! Mit unseren regelmäßigen FastTheory-Kursen bekommst Du die Möglichkeit, die Theorie in kürzester Zeit zu absolvieren – ohne Stress, aber mit vollem Fokus.
So funktioniert’s:
Unsere kompakten Kurse sind ideal für alle, die schnell durchstarten möchten. Innerhalb weniger Tage vermitteln wir Dir alle notwendigen Inhalte, damit Du optimal auf die Theorieprüfung vorbereitet bist.
Interesse?
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FastTheory – Dein Theorieunterricht im Schnelltempo
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•Für Klasse B (Ersterwerb):
In nur 7 Werktagen absolvierst Du alle 12 Grundunterrichte und die 2 klassenspezifischen Unterrichte.
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•Motorrad (Klasse A): FastTheory in 5 bis 8 Werktagen.
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Zum Beispiel: Klasse B in nur einer Woche abschließen – kein monatelanger Unterricht mehr.
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Du sparst Dir unnötige Wege und bist schneller durch.
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Intensives Lernen in kurzer Zeit bleibt besser im Gedächtnis. - Kompakter Kurs: Intensiver und zielgerichteter Theorieunterricht.
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Nach der Theorie kannst Du Dich schnell wieder auf andere wichtige Dinge konzentrieren. - Motiviert durchstarten
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Egal, ob es um Deine Anmeldung, Kurstermine oder allgemeine Fragen rund um den Führerschein geht – wir sind für Dich da!
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Wir freuen uns auf Deine Nachricht und helfen Dir gerne weiter! 😊🚗
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neue Termine folgen, oder bitte einfach anfragen.
- 18.01. bis 25.01.25 FastTheory Kurs Grundstoff und Klasse B (FastTheory Januar 25 Röthenbach)
- 03.02. bis 04.02.25 FastTheory Kurs Klasse AM,A1,A2,A, B196 (FastBikeTheory Februar 25 Röthenbach) – 🛵 Saison-Opening 🏍️
- 01.03. bis 08.03.25 FastTheory Kurs Grundstoff und Klasse B (FastTheory März 25 Röthenbach) – Winterferien ⛷️
- 17.03. bis 19.03.25 FastTheory Kurs Traktor Klasse L+T (FastTracTheory März 25 Röthenbach) 🚜
- 29.03.25 FastTheory and Practical für Anhänger B96 (FastTrailerTheory/Practical März 25 Röthenbach) 🚗➡️🏕️
- 07.04. bis 08.04.25 FastTheory Kurs Klasse AM,A1,A2,A, B196 (FastBikeTheory April 25 Röthenbach) 🛵🏍️
- 12.04. bis 23.04.25 FastTheory Kurs Grundstoff und Klasse B (FastTheory April 25 Röthenbach) – Osterferien 🐣
- 26.05. bis 27.05.25 FastTheory Kurs Klasse AM,A1,A2,A, B196 (FastBikeTheory Mai 25 Röthenbach) 🛵🏍️
- 31.05. bis 07.06.25 FastTheory Kurs Grundstoff und Klasse B (FastTheory Juni 25 Röthenbach)
- 30.06. bis 02.07.25 FastTheory Kurs Traktor Klasse L+T (FastTracTheory Juni 25 Röthenbach) 🚜
- 05.07. bis 12.07.25 FastTheory Kurs Grundstoff und Klasse B (FastTheory Juli 25 Röthenbach)
- 02.08. bis 09.08.25 FastTheory Kurs Grundstoff und Klasse B (FastTheory August 25 Röthenbach) – Beginn Sommerferien ☀️⛱️🏝️
Dein Führerscheinantrag – So funktioniert’s!
Du möchtest Deinen Führerschein machen? Super! Der erste Schritt ist der Führerscheinantrag. Aber keine Sorge – wir helfen Dir dabei und sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.
Was ist der Führerscheinantrag?
Der Führerscheinantrag ist ein offizielles Dokument, das Du bei der Führerscheinstelle einreichen musst, um mit der Ausbildung starten zu können. Erst nach der Genehmigung kannst Du an der Theorie- und Praxisprüfung teilnehmen.
So beantragst Du Deinen Führerschein:
1.Unterlagen sammeln:
2.Antrag stellen:
Reiche die Unterlagen bei der zuständigen Führerscheinstelle ein. Gerne unterstützen wir Dich dabei – sprich uns einfach an!
3.Warten auf die Genehmigung:
Nach Einreichung dauert es in der Regel 4–6 Wochen, bis Dein Antrag genehmigt wird. Danach kannst Du durchstarten!
Noch Fragen?
Falls Du Unterstützung brauchst oder unsicher bist, welche Unterlagen Du benötigst, melde Dich bei uns. Wir helfen Dir gerne weiter und sorgen dafür, dass Dein Führerscheinantrag kein Hindernis wird! 🚗✨
Was benötigst Du für den Führerscheinantrag*?
✅ biometrisches Lichtbild (bei Doppelklassen 2 Lichtbilder)
✅ Sehtestbescheinigung von deinem Optiker/Augenarzt (bei den Klassen AM,A1,A2,A, B, BE, B196, L,T)
✅ Bescheinigung über ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei den Klassen C1,C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE)
✅ Zeugnis/Gutachten körperliche Eignung (bei den Klassen C1,C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE)
✅ Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs ( 9 Unterrichtseinheiten – bei uns in der Fahrschule, BRK, DRK,)
✅ Kopie Personalausweis (Voder-/Rückseite)
✅ Kopie Personalausweis/Führerschein Begleitpersonen (Voder-/Rückseite) bei Begleitenden Fahren mit 17 Jahren
✅ Antrag führ deine Fahrerlaubnis (bekommst Du von uns, oder kannst Du unten downloaden)
Landratsamt Lindau:
- Führerscheinantrag Klasse AM/A1/A2/A/B/BE/C1/C
- Zusatzantrag BF 17
- *digitaler Führerscheinantrag (Erst-/ Erweiterungsantrag) (*Bayern ID notwendig)
- *digitaler Zusatzantrag BF17 (*Bayern ID notwendig)
Landratsamt Oberallgäu:
Landratsamt Ravensburg:
Deine Theorie- und Praxisprüfung – Alles, was Du wissen musst!
Der Weg zum Führerschein führt über zwei wichtige Prüfungen: die Theorieprüfung und die praktische Prüfung. Keine Sorge – mit unserer Unterstützung bist Du bestens vorbereitet!
Hier ist eine Übersicht darüber, wie viele Fragen Du in der theoretischen Führerscheinprüfung beantworten musst und wie viele Fehlerpunkte Du dabei machen darfst:
Anzahl der Fragen und Fehlerpunkte:
Klasse B (Pkw):
•Anzahl der Fragen: 30
•Maximale Fehlerpunkte:
•Bis zu 10 Fehlerpunkte erlaubt.
•Ausnahme: Wenn zwei Fragen mit je 5 Fehlerpunkten falsch beantwortet werden, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Klasse A (Motorrad):
•Anzahl der Fragen: 30
•Maximale Fehlerpunkte: 10
Klasse AM (Moped):
•Anzahl der Fragen: 20
•Maximale Fehlerpunkte: 7
Klasse C (Lkw):
•Anzahl der Fragen: 37
•Maximale Fehlerpunkte: 10
Klasse D (Bus):
•Anzahl der Fragen: 37
•Maximale Fehlerpunkte: 10
Zusatzstoff bei Erweiterungen:
Wenn Du bereits eine Fahrerlaubnis hast und eine weitere Klasse machen möchtest (z. B. BE für Pkw mit Anhänger), ändert sich der Prüfungsumfang:
•Anzahl der Fragen: 20
•Maximale Fehlerpunkte: 6
Prüfungsaufbau:
•Es gibt Multiple-Choice-Fragen und Bild-/ Videofragen, die Du an einem Tablet-PC beantworten musst. (ähnlich deinem Smartphone)
•Einige Fragen zählen mehr als andere (z. B. 5 Punkte pro Frage).
Wichtige Tipps:
•Beantworte zunächst die Fragen, die Du sicher weißt.
•Markiere unsichere Fragen, um sie später noch einmal in Ruhe zu prüfen.
•Denk an die Regel: Der erste Gedanke ist oft der richtige.
Viel Erfolg bei Deiner Theorieprüfung! Du schaffst das! 🚗✨
Vorbereitung vor der Prüfung
1.Rechtzeitig erscheinen: Ausgeruht und ohne Stress ankommen.
2.Dokumente mitbringen:
•Personalausweis oder Reisepass (ggf. ein zugelassenes Identifikationsdokument der Behörde).
•Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen), falls notwendig.
3.Positive Einstellung: Optimismus kann helfen, die Nervosität zu mildern.
Tipps für die Prüfung
1.Ruhig bleiben:
•Betrachte die Prüfung wie eine normale Fahrstunde.
•Auch Fehler während der Prüfung sind kein Weltuntergang. Konzentriere Dich weiter.
2.Kommunikation mit dem Prüfer:
•Frage nach, wenn Du Anweisungen nicht verstanden hast.
•Bitte bei Bedarf um eine kurze Pause.
3.Übung macht den Meister:
•Die Fahrstunden vor der Prüfung bereiten gezielt auf die Prüfungssituation vor.
Ablauf der Prüfung
1.Vorbereitung im Fahrzeug:
•Sitzposition, Spiegel, Kopfstütze einstellen und Sicherheitsgurt anlegen.
2.Abfahrtskontrolle:
•Der Prüfer stellt Dir kurze Fragen zum Fahrzeug (z. B. Kontrolle der Lichter, Reifendruck).
3.Fahrt:
•Konzentration auf den Verkehr und die Anweisungen des Prüfers.
•Der Prüfer sorgt für ein entspanntes Klima und gibt ggf. Hilfestellung.
Dauer:
Die Dauer einer praktischen Fahrprüfung hängt von der Führerscheinklasse ab, die geprüft wird. Hier sind die ungefähren Zeiten für die häufigsten Klassen in Deutschland:
Klasse B (Pkw):
•Dauer der Fahrt: 45 Minuten (reine Prüfungsfahrzeit).
•Gesamtdauer: Mit Vor- und Nachbesprechung ca. 55 Minuten.
Klasse A (Motorrad):
•Dauer der Fahrt: 70 Minuten.
•Bei dieser Prüfung wird die Fahrt zusätzliche Übungen auf dem Übungsplatz, wie Slalomfahren, Ausweichen oder eine Gefahrenbremsung, umfassen.
Klasse BE (Pkw mit Anhänger):
•Dauer der Fahrt: 55 Minuten.
Klasse C (Lkw):
•Dauer der Fahrt: 70 Minuten.
Klasse D (Bus):
•Dauer der Fahrt: 70 Minuten.
Besonderheiten:
•Bei Zweiradprüfungen oder besonderen Bedingungen (z. B. schlechtes Wetter) kann die Prüfungszeit geringfügig variieren.
•Wenn die Prüfung unterbrochen wird (z. B. bei einem technischen Problem), zählt die tatsächliche Fahrzeit ohne Pausen.
Es ist wichtig, pünktlich und vorbereitet zu erscheinen, da der Prüfungsablauf eng getaktet ist. Viel Erfolg bei Deiner Prüfung! 🚗✨
Falls es nicht klappt
•Es ist keine Katastrophe: Ein zweiter Anlauf ist keine Schande.
•Fehler passieren, auch anderen Fahrschülern. Bleib motiviert und lerne aus der Erfahrung.
Dieser Leitfaden vermittelt eine klare Struktur und ermutigt Fahrschüler, selbstbewusst und vorbereitet in die Prüfung zu gehen. Viel Erfolg! 🎉🚗