Du möchtest deine theoretische Füherscheinausbildung so schnell wie möglich hinter dir haben? Wir bieten Dir in regelmäßigen Abständen so genannte FastTheory-Kurse an.
FastTheory ist ein Kurssystem, wo Du innerhalb 7* Werktagen (*bei Klasse B Ersterwerb) deinen kompletten Theorieunterricht absolvierst, nicht wie bei den normalen Unterrichten 2mal wöchentlich. Also alle 12 Grundunterrichte und die 2 klassenspezifischen Unterrichte innerhalb dieser 7 Werktage für Klasse B. Je nach dem welchen Führerschein Du bei Erweiterung haben willst, ist dies dann auch wieder zwischen 5 (bei Motorrad) bis 7 (bei Klasse T) Werktagen möglich. Für mehr Informationen schreibe uns einfach.
Finde jetzt deinen Theoriekurs :
Ihr braucht den Erste-Hilfe-Kurs für Euren Führerschein? Dann auf, wir bieten Euch auch Inhouse-Schulungen zum Thema Erste-Hilfe an unseren Standort in Wangen an. Hierzu könnt Ihr Euch gern einfach bei uns melden und entsprechende Kontaktdaten für die Anmeldung hinterlassen. Wir werden Euch dann entsprechend einplanen und eine Woche vorher einen Reminders zukommen lassen.
Für Fragen zu dem Thema stehen wir Euch wie gewohnt zur Verfügung.
*Damit DU gleich von Anfang an durchstarten kannst benötigst Du natürlich auch die passende Schutzkleidung (Fahrstunden werden nur mit dieser durchgeführt).
Zu dieser zählen folgende:
leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge :
dreirädrige Kraftfahrzeuge:
leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge:
Leichtkrafträder
Leichtkrafträder
4x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht Motorrad
mindestens 5x 90 Minuten praktischer Unterricht (vorausgesetzt es wurden die Ausbildungsinhalte alle vermittelt)
Mittelschwere Krafträder
Schwere Krafträder
Schwere Krafträder
es wird die Schlüsselzahl 80 in den Führerschein eingetragen
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
– die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
– die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
18, beim Begleitendes Fahren 17
AM, L
Durch die Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ (BF17; auch Führerschein mit 17 genannt) kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden, verbunden mit der Auflage, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten „verkehrszuverlässigen“ Person geführt werden darf. Damit schließt das BF17 an die professionelle Ausbildung in den Fahrschulen an. Der junge Fahrer/die junge Fahrerin ist nach dem Ablegen seiner/ihrer vollständigen Fahrprüfung eigenverantwortlicher Führer/eigenverantwortliche Führerin des Pkw. Die Begleitperson hat keine Ausbildungsfunktion, ist also kein „Laienfahrlehrer“, sondern lediglich Ansprechpartner für die jungen Fahranfänger und soll Rat und Hinweise erteilen. Von dieser Regelung kann auch in unseren Nachbarland Österreich gebrauch gemacht werden, jedoch nur bis zum 18. Geburtstag.
Um als Begleiter/in hierfür zugelassen zu werden, muss eine Person:
Seit dem 01.04.2021 ist es uns erlaubt, die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetrieben zu kombinieren.
Somit gibt es die Möglichkeit, dass du deine praktische Prüfung der Klasse B und einen Großteil deiner praktischen Ausbildung auf einem Automatik-Fahrzeug absolvierst und trotzdem die Möglichkeit hast sowohl Schaltwagen als auch Automatik-Fahrzeuge zu führen, wenn du während deiner Ausbildung 10 Schalterstunden und eine 15-minütige Testfahrt gemacht hast.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und über eine „automatische“ Kraftübertragung verfügen (Automatik-Getriebe).
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
– die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
– die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
18, beim Begleitendes Fahren 17
AM, L
die Ausbildung erfolgt im Gegensatz zu B197 ausschließlich auf Fahrzeugen mit Automatik-Getriebe, was zum Nachteil hat, dass auch kein Schaltgetriebe gefahren werden darf.
Fahrzeugart Pkw oder leichter Lkw und Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination ist auf 4.250 kg begrenzt.
Pkw oder leichter Lkw und Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt. Maximal zulässige Gesamtmasse der Kombination ist auf 7.000 kg begrenzt.
18, beim Begleitendes Fahren 17
Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder
forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt
werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht
mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn
sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler
und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus
diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter: 16
Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 40 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
a) Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von nicht mehr als 60 km/h,
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende
Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.
Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.
Mindestalter: 16 für bbH 40 km/h, 18 für bbH 60 km/h
mit Sondergenehmigung und MPU 15 Jahre
AM, L
Was muss ich zu meiner Theorieprüfung mitnehmen?
Wie viel Zeit habe ich zum Beantworten der Fragen?
Kann ich die Prüfung auch in einer anderen Sprache absolvieren?
Wird mir das Ergebnis sofort mitgeteilt?
Wie viele Fragen muss ich beantworten und wieviele Fehlerpunkte darf ich haben?
DER GROSSE TAG NAHT.
Sicher wirst Du ein bisschen nervös sein. Das ist jeder. Aber wenn Du die folgenden Punkte beachtest, ist alles halb so wild:
KEINE PANIK: FÜNF REGELN
ABLAUF DER PRAKTISCHEN PRÜFUNG
So in etwa wird es kurz vor Ihrer Prüfung aussehen. Der Prüfer von TÜV SÜD stellt sich Dir vor und wechselt ein paar Worte mit Dir. Jetzt hast Du auch die Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Dann geht’s los:
Während der Fahrt wird der Prüfer Ruhe ausstrahlen und für ein entspanntes Klima sorgen. In der Regel unterhält sich dieser mit deinem Fahrlehrer, bitte beteilige Dich nicht am Gespräch und konzentriere Dich auf das was Du tust. Bei ungewöhnlich schwierigen Verkehrslagen wird er Hilfestellung geben und deinen Prüfungs-Stress berücksichtigen. Denn er erwartet noch keinen Profi am Steuer. Deshalb führen kleine Fehler noch nicht automatisch zum Nichtbestehen.
Bitte denke daran:
Die Prüfer von TÜV SÜD sind keine „Unmenschen“. Sie haben volles Verständnis dafür, dass Du etwas aufgeregt bist. Und sie berücksichtigen auch, dass Du noch nicht viel Fahrpraxis haben kannst. Also lass Dich nicht aus der Ruhe bringen, wenn mal etwas nicht perfekt läuft. Die Prüfer freuen sich mit Dir, wenn Du den Lappen in der Tasche hast. Wenn es doch nicht klappen sollte: Sollte es dennoch nicht geglückt sein, Kopf hoch, Krone richten und im zweiten Anlauf zeigen was Du wirklich kannst. Denke immer daran, dass es bestimmt in deinem Bekannten-/ Freundeskreis auch Leidgenossen gibt. Du bist damit nicht alleine.
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