Deine Ausbildung

Dein schneller Weg zum Führerschein!

Deine FastTheory:

Du möchtest deine theoretische Füherscheinausbildung so schnell wie möglich hinter dir haben? Wir bieten Dir in regelmäßigen Abständen so genannte FastTheory-Kurse an. 

Sprich uns einfach an und wir geben Dir die notwendigen Info’s. :), oder melde Dich jetzt an!

FastTheory ist ein Kurssystem, wo Du innerhalb 7* Werktagen (*bei Klasse B Ersterwerb) deinen kompletten Theorieunterricht absolvierst, nicht wie bei den normalen Unterrichten 2mal wöchentlich. Also alle 12 Grundunterrichte und die 2 klassenspezifischen Unterrichte innerhalb dieser 7 Werktage für Klasse B. Je nach dem welchen Führerschein Du bei Erweiterung haben willst, ist dies dann auch wieder zwischen 5 (bei Motorrad) bis 7 (bei Klasse T) Werktagen möglich. Für mehr Informationen schreibe uns einfach.

Deine Vorteile der FastTheory:

  • 7 Werktage und fertig mit der Theorie (Beispiel Klasse B)
  • weniger Anfahrten zur Fahrschule
  • nur eine Woche auf Verein und co. verzichten
  • hoher Lerneffekt
  • Du sparst Dir viel Zeit und bist schnell wieder für andere Sachen frei
  • kannst Dich schnell wieder den wichtigen Dingen des Lebens widmen
  • hoher Anteil an Lernmotivation und Selbstmotivation
  • Termine findest Du unten in unseren Kalender (scrolle einfach etwas nach unten 😉 )

Finde jetzt deinen Theoriekurs :

neue Termine folgen, oder bitte einfach anfragen.
  • 18.01. bis 25.01.25    FastTheory Kurs Grundstoff und Klasse B (FastTheory Januar 25 Röthenbach) 
  • 03.02. bis 04.02.25    FastTheory Kurs Klasse AM,A1,A2,A, B196 (FastBikeTheory Februar 25 Röthenbach) – 🛵 Saison-Opening 🏍️
  • 01.03. bis 08.03.25    FastTheory Kurs Grundstoff und Klasse B (FastTheory März 25 Röthenbach) – Winterferien ⛷️
  • 17.03. bis 19.03.25    FastTheory Kurs Traktor Klasse L+T (FastTracTheory März 25 Röthenbach) 🚜
  • 07.04. bis 08.04.25    FastTheory Kurs Klasse AM,A1,A2,A, B196 (FastBikeTheory April 25 Röthenbach) 🛵🏍️
  • 12.04. bis 23.04.25    FastTheory Kurs Grundstoff und Klasse B (FastTheory April 25 Röthenbach) – Osterferien 🐣
  • 26.05. bis 27.05.25    FastTheory Kurs Klasse AM,A1,A2,A, B196 (FastBikeTheory Mai 25 Röthenbach) 🛵🏍️
  • 31.05. bis 07.06.25    FastTheory Kurs Grundstoff und Klasse B (FastTheory Juni 25 Röthenbach)
  • 30.06. bis 02.07.25    FastTheory Kurs Traktor Klasse L+T (FastTracTheory Juni 25 Röthenbach) 🚜
  • 05.07. bis 12.07.25    FastTheory Kurs Grundstoff und Klasse B (FastTheory Juli 25 Röthenbach) 
  • 02.08. bis 09.08.25    FastTheory Kurs Grundstoff und Klasse B (FastTheory August 25 Röthenbach) – Beginn Sommerferien ☀️⛱️🏝️

Du hast Fragen zu deinem Führerschein? Dann schreib uns gern per WhatsApp, oder über unser Kontaktformular, wir freuen uns auf deine Nachricht 🙂

  
Um den Antrag so schnell wie möglich bei uns, oder bei deiner Stadt/Gemeinde abgegeben zu können, empfiehlt  es sich besonders bei Buchung eines Intensiv-Kurses den Antrag schon weit vor Beginn des Kurses bei deiner Meldebehörde abzugeben. Um so früher Du dran bist um so früher ist der Prüfauftrag von seitens des Landratsamtes erteilt und um so schneller können wir Dich ausbilden. Heißt also, wenn der Prüfauftrag schon vor Beginn des Kurses erteilt ist, können wir noch während deines Kurses mit Fahrstunden beginnen, vorausgesetzt der Terminkalender deines Fahrlehrers lässt es zu 😉 .
– Die Bearbeitungsdauer beim Landratsamt kann zwischen 4 und 12 Wochen betragen, je nacht Antragsaufkommen. –

Was benötigst Du für den Führerscheinantrag*?

biometrisches Lichtbild (bei Doppelklassen 2 Lichtbilder)
Sehtestbescheinigung von deinem Optiker/Augenarzt (bei den Klassen AM,A1,A2,A, B, BE, B196, L,T)
Bescheinigung über ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei den Klassen C1,C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE)
Zeugnis/Gutachten körperliche Eignung (bei den Klassen C1,C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE)
Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs ( 9 Unterrichtseinheiten – bei uns in der Fahrschule, BRK, DRK,)
Kopie Personalausweis (Voder-/Rückseite)
Kopie Personalausweis/Führerschein Begleitpersonen (Voder-/Rückseite) bei Begleitenden Fahren mit 17 Jahren
Antrag führ deine Fahrerlaubnis (bekommst Du von uns, oder kannst Du unten downloaden)

Ihr braucht den Erste-Hilfe-Kurs für Euren Führerschein? Dann auf, wir bieten Euch auch Inhouse-Schulungen zum Thema Erste-Hilfe an unseren Standort in Wangen an. Hierzu könnt Ihr Euch gern einfach bei uns melden und entsprechende Kontaktdaten für die Anmeldung hinterlassen. Wir werden Euch dann entsprechend einplanen und eine Woche vorher einen Reminders zukommen lassen. 

Für Fragen zu dem Thema stehen wir Euch wie gewohnt zur Verfügung.

Deine Führerscheinklassen im Überblick:

Born to be wild ist deine Devise? Du willst den Fahrtwind bei deiner Fahrt durch die schönsten Kurven des Allgäus spüren? Du willst die Beschleunigung und Fahrspaß auf zwei Rädern? Erfülle Dir Deinen Traum und mach Deinen Motorrad-Führerschein – bei der Lange FahrschulAcademy.

*Damit DU gleich von Anfang an durchstarten kannst benötigst Du natürlich auch die passende Schutzkleidung (Fahrstunden werden nur mit dieser durchgeführt).

 Zu dieser zählen folgende:

    • Motorradschuhe mit Knöchelverstärkung
    • Motorradhose
    • Motorradjacke mit Rückenprotektor
    • Motorradhandschuhe
    • Motorradhelm 
Gern erzählen Dir wir in unseren persönlichen Gespräch mehr davon und von unseren starken Partnern ;), welche mit satten Rabatten für Dich werben.
Für alle Motorradklassen setzten wir auf eine Bike-to-Bike-Ausbildung. Heißt also dein Fahrlehrer fährt ebenfalls mit dem Motorrad mit (wann es auch immer geht), ob voraus, oder hinterher! Diese Ausbildungsmethode bietet euch folgende Vorteile:
  • Übungen vorfahren kann
  • Kurvenlinie vorfahren kann 
  • mehr Sicherheit und Konzentration während der Fahrt
  • Steigerung von Lerneffekten
  • bessere Verinnerlichung und dadurch Umsetzung in der Praxis
  • moderne und klar verständliche Kommunikation mit SENA-Headsets (teilweise Helmeinbau möglich)
  • Videoanalyse der Sonderfahrten möglich

leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge :

  • Hubraum max. 50 cm³
  • bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Leistung max. 4 kW

dreirädrige Kraftfahrzeuge:

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
  • bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Leistung max. 4 kW
  • Leermasse max. 270 kg
  • nicht mehr als 2 Sitzplätze

leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge:

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
  • bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Leermasse max. 425 kg
  • nicht mehr als 2 Sitzplätze
  • Leistung max. 6 kW
  • Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads
Mindestalter: 15
 

Leichtkrafträder

  • Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
Mindestalter: 16
  • Beinhaltet Klasse: AM
 

Leichtkrafträder

  • Krafträder der Klasse A1 (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
Mindestalter: 25
Voraussetzung: 5 Jahre besitz Klasse B (Auto)
Ablauf: 
  • 4x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht Motorrad

  • mindestens 5x 90 Minuten praktischer Unterricht (vorausgesetzt es wurden die Ausbildungsinhalte alle vermittelt)

Prüfung: es benötigt keine theoretische und praktische Prüfung
Achtung: es handelt sich nicht um die Klasse A1, sondern lediglich um eine Fahrerschulung!!! Daher:
  • kein fahren im Ausland möglich (nur nationale Führerscheinklasse)
  • keine Erweiterung auf Klasse A2 möglich (Stufenführerschein)
 

Mittelschwere Krafträder

  • Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
  • Leistung: maximal 35 kW (bei gedrosselten Fahrzeugen darf die ursprüngliche Leistung nicht mehr als das Doppelte betragen) 
  • Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18
  • Beinhaltet Klasse: A1, AM
 

Schwere Krafträder

  •  „Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
Mindestalter: 24 Jahre
  • 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
  • Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM

Schwere Krafträder

  • die Ausbildung sowie die praktische Prüfung erfolgen auf einem Motorrad der Klasse A
  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres gilt die Führerscheinklasse A2:  es dürfen ausschließlich Krafträder (auch mit Beiwagen), max. 35 kW / 48 PS Motorleistung, Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg, über 50 ccm Hubraum und über 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit gefahren werden
  • nach Vollendung des 24. Lebensjahres dürfen ohne weiterer theoretischen und praktischen Prüfung Krafträder der Klasse A gefahren werden
  •  „Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
  • es wird die Schlüsselzahl 80 in den Führerschein eingetragen

Mindestalter: bereits mit 21 Jahre möglich (Klasse A mit 24)
  • Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM

Pkw und leichte Lkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

– die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder

– die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Mindestalter: 

18, beim Begleitendes Fahren 17

Beinhaltet Klasse: 

AM, L

Begleitendes Fahren (BF17):

Durch die Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ (BF17; auch Führerschein mit 17 genannt) kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden, verbunden mit der Auflage, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten „verkehrszuverlässigen“ Person geführt werden darf. Damit schließt das BF17 an die professionelle Ausbildung in den Fahrschulen an. Der junge Fahrer/die junge Fahrerin ist nach dem Ablegen seiner/ihrer vollständigen Fahrprüfung eigenverantwortlicher Führer/eigenverantwortliche Führerin des Pkw. Die Begleitperson hat keine Ausbildungsfunktion, ist also kein „Laienfahrlehrer“, sondern lediglich Ansprechpartner für die jungen Fahranfänger und soll Rat und Hinweise erteilen. Von dieser Regelung kann auch in unseren Nachbarland Österreich gebrauch gemacht werden, jedoch nur bis zum 18. Geburtstag.

Um als Begleiter/in hierfür zugelassen zu werden, muss eine Person:

  • das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein,
  • darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein und
  • die „0,5-Promille-Grenze“ und das Drogenverbot beim Begleiten beachten, auch wenn er/sie nicht Führer des Pkw ist.

Seit dem 01.04.2021 ist es uns erlaubt, die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetrieben zu kombinieren.

Somit gibt es die Möglichkeit, dass du deine praktische Prüfung der Klasse B und einen Großteil deiner praktischen Ausbildung auf einem Automatik-Fahrzeug absolvierst und trotzdem die Möglichkeit hast sowohl Schaltwagen als auch Automatik-Fahrzeuge zu führen, wenn du während deiner Ausbildung 10 Schalterstunden und eine 15-minütige Testfahrt gemacht hast.

  • keine Schlüsselzahl 78 (Automatik-Eintragung)
  • keine nationale Beschränkung
  • Nachweis über die Ausbildung von deiner Fahrschule

Pkw und leichte Lkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und über eine „automatische“ Kraftübertragung verfügen (Automatik-Getriebe). 

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

– die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder

– die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Mindestalter: 

18, beim Begleitendes Fahren 17

Beinhaltet Klasse: 

AM, L

Ausbildung: 

die Ausbildung erfolgt im Gegensatz zu B197 ausschließlich auf Fahrzeugen mit Automatik-Getriebe, was zum Nachteil hat, dass auch kein Schaltgetriebe gefahren werden darf. 

Fahrzeugart Pkw oder leichter Lkw und Anhänger

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination ist auf 4.250 kg begrenzt.

Pkw oder leichter Lkw und Anhänger

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt. Maximal zulässige Gesamtmasse der Kombination ist auf 7.000 kg begrenzt.

Mindestalter: 

18, beim Begleitendes Fahren 17

Voraussetzung: Klasse B

Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge

a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder 

forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt 

werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht 

mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn 

sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden 

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler 

und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten

Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus

diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter: 16

Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 40 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

a)  Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von nicht mehr als 60 km/h,

b)  selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende 

Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.

Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.

Mindestalter:  16 für bbH 40 km/h, 18 für bbH 60 km/h

mit Sondergenehmigung und MPU 15 Jahre

Beinhaltet Klasse: 

AM, L

Deine Prüfung:

Wie läuft die Prüfung ab?

  • Sofern Du Dich für ausreichend vorbereitet hältst, lässt Dich dein Fahrlehrer zur theoretischen Prüfung zu. (hierfür musst Du mehrere Probeprüfungen in deiner App absolvieren und bestehen). Du bestimmst das wann!!!
  • Der Prüfer stellt sich bei Dir vor und erläutert den Ablauf der Prüfung. Natürlich hast Du die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
  • Die Prüfungsfragen werden auf einem Tablet beantwortet. Dein Prüfer wird Dich vorab damit vertraut machen.
  • Falls Du während der Prüfung Fragen zur Bedienung des Tablets hast, steht Dir dein Prüfer jederzeit zur Verfügung.

Was muss ich zu meiner Theorieprüfung mitnehmen?

  • Ausreichend Zeit und Ruhe damit Du nicht gehetzt in die Prüfung starten müssen.
  • Falls erforderlich, deinen Ausbildungsnachweis (für alle Fahrerlaubnisklassen), deinen Ausbildungsbescheinigung (für Mofa) über den besuchten Theorieunterricht.
    Der Ausbildungsnachweis wird  im Vorfeld elektronisch von uns an den TÜV übermittelt.
  • Bringe deinen Personalausweis oder Reisepass (zwingend erforderlich bei Bewerbern aus Staaten außerhalb der EU) – oder ein anderes Dokument, welches die zuständige Behörde zur Identifikation zugelassen hat – mit, da der Prüfer eine Personenkontrolle machen muss.
  • Bei fehlenden Unterlagen kann Dich der Prüfer leider nicht zur Prüfung zulassen!!! 

Wie viel Zeit habe ich zum Beantworten der Fragen?

  • Du hast ausreichend Zeit zum beantworten der Fragen und für eine abschließenden Kontrolle deiner Antworten. (Merke: der erste Gedanke ist immer der richtige! Nicht am Ende der Prüfung alle Fragen noch einmal durchgehen und korrigieren, weil Du unsicher bist.)
  • in der Regel beträgt die Prüfungszeit ca. 45 Minuten, wovon 15 Minuten für die Vorbereitung und Erklärung und 30 Minuten für die Beantwortung der Fragen anzusetzen sind
  • Wenn Du bei einer Frage unsicher bist, kannst Du diese markieren und später weiter bearbeiten. Wichtig Ruhe bewahren und erst alle Fragen beantworten, welche man auf anhieb weiß, am Ende ist genug Zeit um die anderen Fragen zu beantworten.

Kann ich die Prüfung auch in einer anderen Sprache absolvieren?

  • Ja! Aktuell hast Du die Möglichkeit, die Prüfung in 12 Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Griechisch, Hocharabisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch und Türkisch) zu absolvieren. Bitte teilt uns das schon bei Anmeldung mit, damit wir die Prüfung in entsprechender Fremdsprache bestellen können.

Wird mir das Ergebnis sofort mitgeteilt?

  • Ja! Sobald Du deine Prüfung beendet hast, wird dein Prüfer Dir mitteilen, ob Du bestanden hast und Dir ein Ergebnisprotokoll überreichen.
  • Die Prüfer freuen sich mit Dir, wenn Du die Theorie in der Tasche hast. Sollte es dennoch nicht geglückt sein, Kopf hoch, Krone richten und für den zweiten Anlauf gescheit lernen und zeigen was Du wirklich kannst. Denke immer daran, dass es bestimmt in deinem Bekannten-/ Freundeskreis auch Leidgenossen gibt. Du bist damit nicht alleine.

Wie viele Fragen muss ich beantworten und wieviele Fehlerpunkte darf ich haben?

DER GROSSE TAG NAHT.

Sicher wirst Du ein bisschen nervös sein. Das ist jeder. Aber wenn Du die folgenden Punkte beachtest, ist alles halb so wild:

  • Komme  rechtzeitig, ausgeruht und ohne Hektik zum angesetzten Termin. (in der Regel fahren wir uns noch kurz ein und beantworten noch offene Fragen)
  • Bringe deinen Personalausweis oder Reisepass (zwingend erforderlich bei Bewerbern aus Staaten außerhalb der EU) – oder ein anderes Dokument, welches die zuständige Behörde zur Identifikation zugelassen hat – mit, da der Prüfer eine Personenkontrolle machen muss.
  • Wenn nötig: Brille oder Kontaktlinsen nicht vergessen!
  • Think positive: Eine gesunde Portion Optimismus hilft auch in der Prüfung.

KEINE PANIK: FÜNF REGELN

  • Stell Dir vor, die Prüfung sei eine ganz normale Fahrstunde.
  • Wir üben in den letzten Fahrstunden vor dem Termin unter Prüfungsbedingungen, damit Du Dich an die Situation gewöhnen kannst.
  • Frage ruhig während der Prüfung, wenn Du etwas nicht richtig verstanden hast.
  • Bitte um eine kurze Pause, wenn deine Hände oder Beine zu zittern anfangen.
  • Bloß nicht panisch werden, wenn Dir ein Fehler unterlaufen ist. Versuchen Dich einfach zu konzentrieren und kämpfe weiter, es lohnt sich 😉 .

ABLAUF DER PRAKTISCHEN PRÜFUNG

So in etwa wird es kurz vor Ihrer Prüfung aussehen. Der Prüfer von TÜV SÜD stellt sich Dir vor und wechselt ein paar Worte mit Dir. Jetzt hast Du auch die Gelegenheit, Fragen zu stellen.

Dann geht’s los:

  • Du machst Dir es in in Ruhe auf dem Fahrersitz bequem und stellst Dir alles ein (Einstellung von Innen- und Außenspiegeln, Sitzabstand zum Lenkrad, Lehnenneigung, Kopfstützen, Anlegen des Sicherheitsgurtes). Das hast Du ja während deiner Ausbildung gelernt 🙂 .
  • Der Prüfer wird Dir noch einige kurze Fragen zum Fahrzeug stellen (Abfahrtskontrolle).
  • Der Prüfer wird Dir noch einige kurze Erläuterungen zum Prüfungsablauf geben. (Anweisungen kommen am Prüfungstag vom Prüfer, außer bei den Zweiradklassen und T)
  • Nun kannst Du losfahren. (Bitte von Beginn bis Ende konzentrieren und nicht über gemachte Fehler nachdenken, sonst schleicht sich der Fehlerteufel ein.)

Während der Fahrt wird der Prüfer Ruhe ausstrahlen und für ein entspanntes Klima sorgen. In der Regel unterhält sich dieser mit deinem Fahrlehrer, bitte beteilige Dich nicht am Gespräch und konzentriere Dich auf das was Du tust. Bei ungewöhnlich schwierigen Verkehrslagen wird er Hilfestellung geben und deinen Prüfungs-Stress berücksichtigen. Denn er erwartet noch keinen Profi am Steuer. Deshalb führen kleine Fehler noch nicht automatisch zum Nichtbestehen.

Bitte denke daran:

Die Prüfer von TÜV SÜD sind keine „Unmenschen“. Sie haben volles Verständnis dafür, dass Du etwas aufgeregt bist. Und sie berücksichtigen auch, dass Du noch nicht viel Fahrpraxis haben kannst. Also lass Dich nicht aus der Ruhe bringen, wenn mal etwas nicht perfekt läuft. Die Prüfer freuen sich mit Dir, wenn Du den Lappen in der Tasche hast. Wenn es doch nicht klappen sollte: Sollte es dennoch nicht geglückt sein, Kopf hoch, Krone richten und im zweiten Anlauf zeigen was Du wirklich kannst. Denke immer daran, dass es bestimmt in deinem Bekannten-/ Freundeskreis auch Leidgenossen gibt. Du bist damit nicht alleine.

Ablauf deiner praktischen Führerscheinprüfung