Motorrad

Motorradführerschein

Born to be wild ist deine Devise? Du willst den Fahrtwind bei deiner Fahrt durch die schönsten Kurven des Allgäus spüren? Du willst die Beschleunigung und Fahrspaß auf zwei Rädern? Erfülle Dir Deinen Traum und mach Deinen Motorrad-Führerschein – bei der Lange FahrschulAcademy.

Bei uns gelangst Du zu Deiner Freiheit auf ganz verschiedenen Wegen. Bei einer Beratung* geben wir Dir einen Überblick über Deine Möglichkeiten. 
Wir freuen uns auf Dich 🙂

*Damit DU gleich von Anfang an durchstarten kannst benötigst Du natürlich auch die passende Schutzkleidung (Fahrstunden werden nur mit dieser durchgeführt).

 Zu dieser zählen folgende:

    • Motorradschuhe mit Knöchelverstärkung
    • Motorradhose
    • Motorradjacke mit Rückenprotektor
    • Motorradhandschuhe
    • Motorradhelm 
Gern erzählen Dir wir in unseren persönlichen Gespräch mehr davon und von unseren starken Partnern ;), welche mit satten Rabatten für Dich werben.
Für alle Motorradklassen setzten wir auf eine Bike-toBike-Ausbildung. Heißt also dein Fahrlehrer fährt ebenfalls mit dem Motorrad mit (wann es auch immer geht), ob voraus, oder hinterher! Diese Ausbildungsmethode bietet euch folgende Vorteile:
  • Übungen vorfahren kann
  • Kurvenlinie vorfahren kann 
  • mehr Sicherheit und Konzentration während der Fahrt
  • Steigerung von Lerneffekten
  • bessere Verinnerlichung und dadurch Umsetzung in der Praxis
  • moderne und klar verständliche Kommunikation mit SENA-Headsets (teilweise Helmeinbau möglich)
  • Videoanalyse der Sonderfahrten möglich

Klasse AM

leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge :

  • Hubraum max. 50 cm³
  • bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Leistung max. 4 kW

dreirädrige Kraftfahrzeuge:

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
  • bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Leistung max. 4 kW
  • Leermasse max. 270 kg
  • nicht mehr als 2 Sitzplätze

leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge:

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
  • bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Leermasse max. 425 kg
  • nicht mehr als 2 Sitzplätze
  • Leistung max. 6 kW
  • Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads
Mindestalter: 15
 

Klasse A1

Fahrzeugart Leichtkrafträder

  • Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
Mindestalter: 16
  • Beinhaltet Klasse: AM
 

Klasse B196

Fahrzeugart Leichtkrafträder

  • Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
Mindestalter: 25
Voraussetzung: 5 Jahre besitz Klasse B (Auto)
Ablauf: 
  • 4x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht Motorrad

  • mindestens 5x 90 Minuten praktischer Unterricht (vorausgesetzt es wurden die Ausbildungsinhalte alle vermittelt)

Prüfung: es benötigt keine theoretische und praktische Prüfung
Achtung: es handelt sich nicht um die Klasse A1, sondern lediglich um eine Fahrerschulung!!! Daher:
  • kein fahren im Ausland möglich (nur nationale Führerscheinklasse)
  • keine Erweiterung auf Klasse A2 möglich (Stufenführerschein)
 

Klasse A2

Fahrzeugart Mittelschwere Krafträder

  • Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
  • Leistung: maximal 35 kW (bei gedrosselten Fahrzeugen darf die ursprüngliche Leistung nicht mehr als das Doppelte betragen) 
  • Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18
  • Beinhaltet Klasse: A1, AM
 

Klasse A

Fahrzeugart Schwere Krafträder

  •  „Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
Mindestalter: 24 Jahre
  • 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
  • Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM

Klasse A Schlüsselzahl 80

Fahrzeugart Schwere Krafträder

  • die Ausbildung sowie die praktische Prüfung erfolgen auf einem Motorrad der Klasse A
  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres gilt die Führerscheinklasse A2:  es dürfen ausschließlich Krafträder (auch mit Beiwagen), max. 35 kW / 48 PS Motorleistung, Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg, über 50 ccm Hubraum und über 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit gefahren werden
  • nach Vollendung des 24. Lebensjahres dürfen ohne weiterer theoretischen und praktischen Prüfung Krafträder der Klasse A gefahren werden
  •  „Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
  • es wird die Schlüsselzahl 80 in den Führerschein eingetragen

Mindestalter: bereits mit 21 Jahre möglich (Klasse A mit 24)
  • Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM