PKW

Autoführerschein

Mit dem Führerschein gehst Du einen großen Schritt in Richtung Freiheit und Unabhängigkeit. Du musst nicht mehr deine Freunde, oder Eltern fragen! Nicht mehr zu Fuß von der Party nach Hause stapfen! Nicht mehr auf den schlechten ÖPNV angewiesen sein und ewig auf den Bus warten! Starte jetzt durch und erfülle Dir Deinen Traum vom Führerschein – bei der Lange FahrschulAcademy.

Wie Du bei uns zu deiner Freiheit gelangst, erfährst Du in einen persönlichen Beratungsgespräch. Wir zeigen Dir deine Möglichkeiten und beraten Dich individuell. Und wenn Du auch mal einen Wohnwagen oder Pferdeanhänger ziehen möchtest, dann bieten wir Dir auch dafür die passende Lösung. Also jetzt den Hörer in die Hand, oder schreib uns einfach kurz und vereinbare dein persönliches Gespräch.

Wir freuen uns auf Dich. 🙂

Klasse B

Fahrzeugart Pkw und leichte Lkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

– die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder

– die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Mindestalter: 

18, beim Begleitendes Fahren 17

Beinhaltet Klasse: 

AM, L

Begleitendes Fahren (BF17):

Durch die Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ (BF17; auch Führerschein mit 17 genannt) kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden, verbunden mit der Auflage, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten „verkehrszuverlässigen“ Person geführt werden darf. Damit schließt das BF17 an die professionelle Ausbildung in den Fahrschulen an. Der junge Fahrer/die junge Fahrerin ist nach dem Ablegen seiner/ihrer vollständigen Fahrprüfung eigenverantwortlicher Führer/eigenverantwortliche Führerin des Pkw. Die Begleitperson hat keine Ausbildungsfunktion, ist also kein „Laienfahrlehrer“, sondern lediglich Ansprechpartner für die jungen Fahranfänger und soll Rat und Hinweise erteilen. Von dieser Regelung kann auch in unseren Nachbarland Österreich gebrauch gemacht werden, jedoch nur bis zum 18. Geburtstag.

Um als Begleiter/in hierfür zugelassen zu werden, muss eine Person:

  • das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein,
  • darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein und
  • die „0,5-Promille-Grenze“ und das Drogenverbot beim Begleiten beachten, auch wenn er/sie nicht Führer des Pkw ist.

B197 – Automatikregelung

Seit dem 01.04.2021 ist es uns erlaubt, die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetrieben zu kombinieren.

Somit gibt es die Möglichkeit, dass du deine praktische Prüfung der Klasse B und einen Großteil deiner praktischen Ausbildung auf einem Automatik-Fahrzeug absolvierst und trotzdem die Möglichkeit hast sowohl Schaltwagen als auch Automatik-Fahrzeuge zu führen, wenn du während deiner Ausbildung 10 Schalterstunden und eine 15-minütige Testfahrt gemacht hast.

  • keine Schlüsselzahl 78 (Automatik-Eintragung)
  • keine nationale Beschränkung
  • Nachweis über die Ausbildung von deiner Fahrschule

 

B mit Schlüsselzahl 78 – Automatik-Führerschein

Fahrzeugart Pkw und leichte Lkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und über eine „automatische“ Kraftübertragung verfügen (Automatik-Getriebe). 

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

– die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder

– die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Mindestalter: 

18, beim Begleitendes Fahren 17

Beinhaltet Klasse: 

AM, L

Ausbildung: 

die Ausbildung erfolgt im Gegensatz zu B197 ausschließlich auf Fahrzeugen mit Automatik-Getriebe, was zum Nachteil hat, dass auch kein Schaltgetriebe gefahren werden darf. 

Klasse B96

Fahrzeugart Pkw oder leichter Lkw und Anhänger

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination ist auf 4.250 kg begrenzt.

Klasse BE

Fahrzeugart Pkw oder leichter Lkw und Anhänger

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt. Maximal zulässige Gesamtmasse der Kombination ist auf 7.000 kg begrenzt.

Mindestalter: 

18, beim Begleitendes Fahren 17

Voraussetzung: Klasse B